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Illegale Beschäftigung im Transportgewerbe

Vorsicht bei der Wahl des Dienstleisters!

Auch wir erleben es immer wieder, dass uns Fahrpersonal zu unglaublichen Verrechnungssätzen angeboten werden. Mein eindeutiger Rat ist der: Beschäftigen Sie sich nicht damit diese Fahrer bei sich fahren zu lassen!

Was können Sie grundsätzlich machen?

- Lassen Sie sich den Führerschein, die Fahrerqualifikation und die Arbeitserlaubnis zeigen, prüfen Sie die Gültigkeit

- Hat der eingesetzte Fahrer einen Nachweis über die Gesundheitsüberprüfung/ärztliche und augenärztliche Untersuchung?

- Wenn der Fahrer über einen Personaldienstleister kommt, dann lassen Sie sich die "Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung" zusenden.

- Sitzt der Dienstleister im Ausland, dann lassen Sie sich die A1-Bescheinigung für den eingesetzten Fahrer zusenden.

- Sie erhalten immer eine "Konkretisierung" vom Dienstleister

- Prüfen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes lassen Sie sich diese zukommen. Es handelt sich um die Bescheinigung in Steuersachen.

- Gucken Sie sich die Bescheinigung der "Verwaltungsberufsgenossenschaft" an. Alle Zeitarbeitsfirmen können Ihnen das Dokument vorlegen.

- Nachweis der Krankenkassen über die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

Es gibt in dem Zusammenhang keine "Selbständigen Kraftfahrer". Werder mit eigenem Fahrzeug, noch ohne Fahrzeug, wenn der LKW ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5t hat. Uns sind Fälle bekannt wo Fahrer große LKWs fahren (über 3,5t) und nur über eine einfache Gewerbeanmeldung verfügen. Das reicht nicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr!

ACHTUNG: Als Verlader bleiben Sie immer in der Mitverantwortung. Es greift die Subsidiärhaftung! Das kann nicht nur Nachprüfungen nach sich ziehen, es kann auch zu finanziellen Haftungen für Ihr Unternehmen führen. Betriebs- und Steuerprüfungen, Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung der Berufsgenossenschaften u.v.m. Uns sind solche Fälle bekannt!

Der Illegale Einsatz von LKW-Fahrern, insbesondere als (Schein-)selbständiger kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Als wäre das nicht schon genug, kann es sein das Sie diesen Fahrer plötzlich auf Ihrer Lohnliste wieder finden. Die Haftungszeit beträgt oft viele Jahre.

Die oben aufgeführten Unterlagen kann Ihnen jeder Dienstleister zur Verfügung stellen. -Ohne Ausnahme!

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Ihre FS Fahrerschmiede GmbH

Andreas Schindler

 

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